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Tribulus terrestris Phytopharmaka Drogenliste

Zubereitungen aus den Früchten des Erd-Burzeldorns Tribulus terrestris aus der Familie der Jochblattgewächse werden potenz-, libido- und testosteronfördnernde Eigenschaften zugeschrieben. Die Produkte werden in einigen Ländern als Nahrungsergänzungsmittel verkauft und sollen den Muskelaufbau fördern und bei einer Sexualstörungen helfen. Die Effekte sind aber noch nicht ausreichend nachgewiesen worden. Zu den Inhaltsstoffen gehören Steroidsaponine.

synonym: Erd-Burzeldorn, Gemeiner Burzeldorn, Erdsternchen

Produkte

Extrakte und Zubereitungen der Pflanze werden in einigen Ländern als Nahrungsergänzungsmittel verkauft.

Pflanze

Tribulus terrestris (der Erd-Burzeldorn) aus der Familie der Jochblattgewächse (Zygophyllaceae) ist eine einjährige, krautige Pflanze, die in warmen und tropischen Ländern heimisch ist, zum Beispiel in Afrika, Australien und Indien.

Die Früchte sind stachelig und ähneln einer Reisszwecke. Sie können mittelschwere Verletzungen der Füsse hervorrufen und Pneus von Fahrrädern beschädigen.

Arzneidroge

Als Arzneidrogen werden in der Regel die Früchte der Pflanze verwendet.

Inhaltsstoffe

Zu den Inhaltsstoffen gehören:

Wirkungen

Die Zubereitungen sollen die Testosteronspiegel erhöhen und den Muskelaufbau und die Potenz fördern.

Die klinische Wirksamkeit ist aber noch nicht ausreichend untersucht.

Die Extrakte haben in Untersuchungen antioxidative, antibakterielle, antidiabetische und entzündungshemmende Eigenschaften gezeigt.

AnwendungsgebieteDosierung

Gemäss der Packungsbeilage. Die Produkte werden peroral verarbeicht.

Kontraindikationen

Eine Liste der vollständigen Vorsichtsmassnahmen liegt nicht vor.

Unerwünschte Wirkungen

In der Literatur gibt es Berichte über eine mögliche Nephrotoxizität.

LiteraturAutor

Interessenkonflikte: Keine / unabhängig. Der Autor hat keine Beziehungen zu den Herstellern und ist nicht am Verkauf der erwähnten Produkte beteiligt.


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Der Autor dieses Artikels ist Dr. Alexander Vögtli. Dieser Artikel wurde zuletzt am 19.12.2023 geändert.
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